Schwerpunkt: Arbeitsrecht
für mittelständische Unternehmen, Verbände und Vereine, Führungskräfte, Know-how-Träger

Die Lösung „klassischer” Probleme

  • Folgen gesellschaftsrechtlicher (Re-)Strukturierungen
  • Verträge, Betriebsvereinbarungen usw.
  • Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Ethik-Richtlinien, falls sie Voraussetzung sind für Ausschreibungen, Kooperationen usw.
  • innerbetriebliche Innovationsförderung, Schutz von betrieblichem Know-How vor Wettbewerbern u.a.m. 

Risikovorsorge

durch Kontrolle der geringfügigen und flexiblen Arbeitsverhältnisse sowie der Subunternehmerverträge auf Rechtmäßigkeit: durch die häufigen Änderungen in diesem Bereich können sonst Risiken auftreten, die besonders bei öffentlichen Auträgen wirksam werden.

Konfliktlösungen

für die typischen Konstellationen (Arbeitgeber / Arbeitnehmer – Arbeitgeber / Betriebsrat) und für innerbetriebliche Konstellationen (Konflikte innerhalb von Abteilungen, zwischen Abteilungen usw.)

Das Netzwerk für strategische Rechtsanwendung

Dieses Netzwerk ist ein Verbund von Anwälten und anderen Beratern mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Ihre Vernetzung bietet beiden, Mandanten und Anwalt, die Vorteile einer Großkanzlei, ohne deren Nachteile (geringere Flexibiliät, höhere Kosten).

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