Strategische Rechtsanwendung in der Praxis II:
Vertragskontrolle

Auch Verträge altern.
Und gelegentlich sollte man sich fragen:

  • Entsprechen die gegenwärtigen Interessen der Vertragsparteien, die wirtschaftlichen oder technologischen Rahmenbedingungen noch denen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses? 
  • Haben sich Risiken verändert?

Ein Beispiel:
Haftungsbeschränkungs- und Haftungsausschlussklauseln. Gelten sie noch in der vorgegebenen Form? Oder sind sie in Teilen oder vollständig durch Gerichtsentscheidungen unwirksam geworden? Welche Risiken birgt die Rechtslage für Ihr Unternehmen?

Oder denken Sie an die geringfügigen und flexiblen Arbeitsverhältnisse, deren rechtliche Rahmenbedingungen einem ständigen Wechsel unterworfen sind. Im schlimmsten Fall mit ordnungs- oder strafrechtlichen Risiken.

Das Netzwerk für strategische Rechtsanwendung

Dieses Netzwerk ist ein Verbund von Anwälten und anderen Beratern mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Ihre Vernetzung bietet beiden, Mandanten und Anwalt, die Vorteile einer Großkanzlei, ohne deren Nachteile (geringere Flexibiliät, höhere Kosten).

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