Strategische Rechtsanwendung
steht für ein Vorgehen, das strikt funktional ausgerichtet ist auf das Herstellen von Einigung
- bei der Gestaltung von Verträgen,
- bei der Lösung von Konflikten durch Verhandlungen,
- bei der Konfrontation vor Gericht und im Schiedsverfahren.
Das Instrumentarium dafür ist auf alle Situationen ausgerichtet – von Interessenab- und ausgleich bzw. Überzeugung bis zur massiven Konfrontation – und geht weit über den juristischen Bereich hinaus bis hin zum Coaching des Mandanten für Schlüsselsituationen.
Einen wichtigen Bereich der strategischen Rechtsanwendung bildet die Vertragsgestaltung. Sie betrachtet Verträge als eine verständliche „Gebrauchsanleitung“ für die Vertragserfüllung, mit
- klaren, präzisen Definitionen
- verbindlichen Ablaufplänen für Störungsfälle aus unternehmerischer Sicht
- festgelegten Routinen bei Konflikten.
Solch ein Vertrag ist in allen Punkten für die entsprechenden betrieblichen Entscheider verständlich und dient ihnen als Arbeitsunterlage in allen Situationen, in denen die Vertragserfüllung gefährdet oder unterbrochen wird.
Das Netzwerk
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht